Nachdem wir Ihre Wertgegenstände geschätzt und Ihnen einen transparenten Preis genannt haben, sind wir bereit, einen Pfandkreditvertrag mit Ihnen abzuschließen.
Der Vertrag wird nur dann abgeschlossen, wenn Sie mit dem angebotenen Darlehensbetrag einverstanden sind und sich ausgewiesen haben (mit Personalausweis oder Reisepass).
Für Ihr Pfand bekommen Sie einen Pfandschein, mit dem Sie es innerhalb von sechs Monaten wieder auslösen können.
Wichtig: Notieren Sie sich unbedingt den Stichtag für die Auslösung, damit Ihr Pfand (ab dem 5. Monat) nicht versteigert werden muss. Zwar informieren wir unsere Kunden mit der gebotenen Diskretion über den Ablauf dieser Frist, ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs.
Gerne beraten wir Sie aber auch persönlich, telefonisch oder in unserem Geschäft.