Pfandhaus Weilheim - Pfandkredit Ablauf

Wie funktioniert ein Pfandkredit?

Wie man ihn erhält und wann er sich lohnt

Wenn Sie zu uns ins Pfandhaus Weilheim kommen, ermitteln wir den Pfandwert ihres Eigentums (Gold, Silber, Platin, Schmuck, etc.) und beleihen Ihre Wertgegenstände mit bis zu 90 % des zu erzielenden Marktwertes. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die vereinbarte Kreditsumme sofort ausbezahlt und einen gültigen Pfandschein. Der Pfandgegenstand wird bei uns sicher im Tresor verwahrt.

Sollten Sie Ihren Pfandschein verlieren, so ist dies kein Problem. Bringen Sie einfach Ihren gültigen Personalausweis mit und Sie erhalten eine Kopie des alten Pfandscheines.

Sie haben die Möglichkeit den Pfandgegenstand jederzeit auszulösen. Normalerweise läuft ein Pfandkredit über sechs Monate. Natürlich kann ein Pfandvertrag jederzeit verlängert werden. Dies können Sie per Überweisung oder bar erledigen.

Nach der Beendigung des Pfandvertrages

Nach Beendigung des sechsmonatigen Pfandvertrages, kommt Ihr Pfandgut nicht sofort zur Versteigerung. Es bleibt Ihnen noch ein weiterer Monat, d.h. in diesem „Schonmonat“ haben Sie noch einmal die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern oder den Pfandgegenstand auszulösen.

Selbstverständlich erinnern wir unsere Kunden rechtzeitig an den ablaufenden Pfandvertrag, da wir nicht wollen, dass die verpfändeten Gegenstände nicht mehr Ihr Eigentum sind.

Nach Ablauf der 12 Monate

Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von 12 Monaten nicht abgeholt, wird bereits zu Beginn vereinbart, dass es keine weitere Verwahrzeit gibt. Dies gilt nur für Gegenstände, die zur Verwahrung bzw. Begutachtung im Laden abgegeben worden sind. Pfandgegenstände sind davon nicht betroffen.

Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen. Werden die verwahrten Gegenstände nach Ablauf von 12 Monaten ab Einlieferung (Übergabe der Sache) nicht abgeholt oder zurückverlangt, erklären Sie sich mit der freihändigen Verwertung oder Entsorgung durch das Pfandhaus Weilheim einverstanden. Eventuell anfallende Kosten der Verwertung bzw. Entsorgung trägt der Kunde.

Im Versicherungsfall

Das Pfandhaus Weilheim leistet Gewähr dafür, dass die Verwahrung mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet.

Sollte es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der verwahrten Artikel infolge von beispielsweise Feuer oder Diebstahl kommen, weisen wir darauf hin, dass Sie zunächst Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend machen müssen. Sofern die Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erstattet werden, tritt unsere Versicherung ein.

Hinweis

Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Der Verwahrer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.